Es kann in jedem Lebensalter geschehen, dass Sie durch Unfall oder Krankheit vorübergehend oder für immer nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Wenn Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen, dann gilt Ihr Wille, Sie bestimmen, wer was für Sie tun soll. Haben Sie keine solche Verfügung, muss das Amtsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für Sie einsetzen. Das kann für Ihre Angehörigen oder nächsten Menschen eine schwierige Situation sein. Auch die Patientenverfügung werden wir nach einer Vorlage aufsetzen.
Wir werden außerdem darüber reden, wo Ihre Vorstellungen für eine Sterbebegleitung und eine Trauerfeier ihren Platz haben sollten
In dem Workshop füllen wir die Formulare gemeinsam aus, Sie können alles fragen und werden alles verstehen und können danach die Formulare zu Hause abheften. Dann ist es endlich geschafft.
Wir arbeiten mit den Formularen des Bundesjustizministeriums, die Sie auf den Seiten des BMJ unter Service finden ( BMJ – Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung ) und herunterladen können. Es sind aber auch beim BMJ Exemplare für Sie bestellt worden.
Moderatorin ist Frau Dr. Marie Sichtermann
Sie hat als erfahrene Juristin dieses Thema bereits erfolgreich im Rahmen der Melanchthon – Akademie und bei anderen Trägern vertreten.
Samstag / den 25. Mai 2024 / 10-17 Uhr
Gemeindesaal der Johanneskirche Brück, Am Schildchen 15
Mittags wird für einen Imbiss gesorgt. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Spenden nach eigener Einschätzung sind willkommen.
Anmeldungen bitte an detlef.fritz@ekir.de oder an das Gemeindebüro Tel.: 0221/843387,
gemeindebuero-koelnbrueckmerheim@ekir.de.